Bei Beamten läuft so einiges anders als bei Erwerbstätigen. Schon die Anstellung als Beamter unterscheidet sich vollkommen vom üblichen Arbeitsvertrag. Denn Beamte werden ernannt, erhalten eine Urkunde und schließen einen Diensteid mit ihrem Chef: dem Staat selbst. Je nach Beamtenstatus unterscheidet sich dieser Eid zwar innerhalb der Bundes- und Länderstrukturen, aber im Prinzip gelobigen Beamte jeder Couleur die Erfüllung ihrer Amtspflichten zum Wohl des Staates, des Rechts und damit der Bürger und Menschen innerhalb des Staatsgebiets.
Ernennungen und Vereidigungen klingen zwar etwas hochtrabend und unzeitgemäß. Aber das resultiert aus der jahrhundertelangen Tradition des Beamtentums. Als Gegenleistung für den Dienst zum Wohl des Staates sorgt der Staat für das Wohl seiner Bediensteten. Wenn es um das gesundheitliche Wohl geht, erhalten Beamte die sogenannte Beihilfe. Die Beihilfe für Beamte besteht aus finanziellen Zuwendungen in Fällen von Schwangerschaft und Geburt, Pflege, Krankheit und auch für Todesfälle. Sowohl Beamte als auch ihre Ehepartner und Kinder erhalten teilweise Beihilfe. Auch die Beihilfe ist Teil der langen Geschichte des Beamtentums. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf diese Geschichte und erklären, wie die Beihilfe funktioniert und zeigen aktuelle Entwicklungen und Trends zum Thema.
Geschichte der Beihilfe & Trends
So lange es staatlich strukturierte Gemeinschaften gibt, gab es auch Personen, die innerhalb dieser Strukturen Sorge dafür trugen, dass die Aufgaben des Staats erfüllt wurden. Die in Deutschland heute immer noch praktizierte Verbeamtung beruft sich besonders auf die sogenannten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Diese Grundsätze entwickelten sich ab dem Hoch- bis Spätmittelalter im heutigen Bundesgebiet der BRD. Aber erst im 16. Jahrhundert wurde das Berufsbeamtentum innerhalb der damaligen Monarchie ausgereift und reguliert. Mit der Aufklärung in Europa entwickelte sich das Berufsbeamtentum weiter vom bloßen Verwaltungsdienst zum Gedanken der Dienerschaft zum Wohl der Allgemeinheit, dem Staatsdienst.
Mit dem Preußischen Allgemeinen Landrecht zum Ende des 16. Jahrhunderts, das als Vorform des Grundgesetzes bezeichnet werden kann, wurden die hergebrachten Grundsätze verbindlich festgelegt. Heutzutage sind die Grundsätze des Beamtentums im Grundgesetz verankert. Beispiele dieser Grundsätze sind die Anstellung auf Lebenszeit, der politischen Neutralitätspflicht für Beamte oder eben die Beihilfe, die durch das sogenannte Alimentationsprinzip verankert wird.
So funktioniert die Beihilfe!
Mit der Festlegung der Grundsätze des Berufsbeamtentums im Grundgesetz verpflichtet sich der Dienstherr – also der Staat, das Bundesland oder andere Verwaltungen – zur Wahrung des Alimentationsprinzips. Diesem Prinzip nach muss der Dienstherr seine Beamten und deren Familien ein Leben lang angemessen zu entlohnen. Die Entlohnung misst sich am allgemeinen Lebensstandard, am Dienstgrad und auch am Gesundheitszustand des Beamten. Letzteres bemisst sich in der Beihilfe. Die Beihilfe trägt die Kosten für verschiedene, vor allem die Gesundheit betreffende, Aufwendungen der Beamten. In der Regel wird die Hälfte dieser Kosten vom Dienstherren übernommen. Die andere Hälfte müssen die Beamten selbst tragen.
Um die Kosten für medizinische Leistungen umfassend abdecken zu können, entscheiden sich viele Beamte für eine private Kranken- und Pflegeversicherung, da die privaten Versicherer oft spezielle Beamtenversicherungen anbieten. Dadurch erhalten Beamte eine vielseitige und finanziell gut abgedeckte medizinischen Versorgung. Zu beachten ist allerdings, dass der Dienstherr, anders als Arbeitgeber in regulären Anstellungsverhältnissen, keinen Anteil an der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Auch deshalb sind private Kranken- und Pflegeversicherungen für Beamte wesentlich attraktiver. Mehr über private Krankenversicherungen finden Sie hier.
Höhe der Beihilfe für Beamte, Ehepartner und Kinder
Wie bereits erwähnt, werden durch das Alimentationsprinzip als einer der Grundsätze des Berufsbeamtentums in der BRD auch die Familien der Beamten durch die Beihilfe unterstützt. Jedoch gilt die Beihilfe nicht für alle Familienmitglieder. Für den selbst Beamten gilt: Mit der Anzahl der berechtigungsfähigen Kinder steigt auch die Höhe der Beihilfe. Es gibt dabei je nach Bundesland einige Unterschiede, allgemein kann aber von einer Erhöhung der Beihilfe des Beamten pro Kind um ca. 5 – 10% ausgegangen werden, jedoch bis zu einem Maximum von ca. 70% Beihilfe. In der Pension erhält der Beamte, ob mit oder ohne Kinder, ganze 70% Beihilfe.
Am meisten profitieren Kinder und Waisen von Beamten. Die Beihilfe für Beamtenkinder übernimmt ganze 80 Prozent der Kosten für Gesundheitsleistungen. Anders als für Beamtenkinder gelten für berücksichtigungsfähige Ehepartner gelten einige Anforderungen, damit sie Beihilfe erhalten. Eine Gehaltsgrenze, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, beschränkt den Anspruch auf Beihilfe für Ehepartner. Die Grenze variiert zwischen 8600 – 18000 Euro jährliches Einkommen der Ehepartner von Beamten. Dafür erhalten die Ehepartner von Beamten innerhalb dieser Bemessung ganze 70% Beihilfe, unabhängig von der Anzahl von Kindern.